Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Marius Prions Photo

Fassung 01/2014

 

Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit meinen Kunden. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass ich sie im Einzelfall explizit anerkannt habe. Die AGB werden von dem Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, auch wenn ich auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug nehme. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Kunden sind sowohl juristische als auch natürliche Personen.

 

1. Aufträge

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Erklärungen (z.B. Angebote und Annahme von Vertragsangeboten einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Terminzusagen, sowie Erteilung von Auskünften) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wurde, zustande. Die Aufhebung der Schriftform oder Textform kann nur schriftlich bzw. in Textform erfolgen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wird. Meine Angebote sind generell unverbindlich. Ich hafte nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche oder unleserliche Angaben des Auftraggebers entstehen.

 

2. Ausführung durch Dritte

Ich darf mir zur Ausführung aller Geschäfte, wenn ich es nach meinem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachte, Dritter bedienen. Ich hafte nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Kontakte zwischen dem Kunden und den von mir beauftragten Dritten bedürfen meiner Genehmigung.

 

3. Angebot und Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in Euro (€), wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Steuern. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.

4. Leistungen

Die in Auftrag gegebenen und von mir angenommenen Leistungen werden von mir laut Auftrag und dieser AGB ausgeführt. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schulde ich nicht. Bei Stornierung des Auftrages bin ich berechtigt, dem Kunden einen pauschalen Schadensersatz von 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein Schaden entstanden ist, oder der Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt mir vorbehalten.

 

5. Lieferfristen und Teillieferung

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

 

6. Annahme

Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab oder unterlässt diese, befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle daraus entstehenden Schäden.

 

7. Reklamationen

Reklamationen werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie
- bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erbringung der Leistung,
- bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung des Arbeitsergebnisses oder der Leistung,
- bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei mir unter substantiierter Bezeichnung des Mangels erfolgen. Auch im nichtkaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr sind
- bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung,
- bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Lieferung des Arbeitsergebnisses bzw. nach Erbringung der Leistung,
- ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels durch den Kunden sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln habe ich das Recht, nach meiner Wahl die Leistung mindestens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen.
Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und Zahlung verpflichtet.

 

8. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadenersatz

Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessen Nachfrist gesetzt hat. Im kaufmännischen Verkehr hafte ich für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung und Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn. Hiervon ausgenommen sind Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit (§309 Nr7a BGB). Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen ermäßigen sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen Schäden versichert ist. Der Kunde unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten. Er verpflichtet sich jede von uns gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, hafte ich nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat. Will der Kunden das von mir gelieferte Arbeitsergebnis veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text / Bild für die Adaption des Werbetextes / Bildes eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung, und wird der Text / das Bild später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übermittlungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Ich behalte mir in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor. Der Kunde hat mich vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Druckt er ohne meine Freigabe, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden

 

9. Verwahrung, Versicherung

Marius Prions Photo wird alle dem Kunden zustehenden Unterlagen, Fotomuster, Leihwaren, etc. nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen verwahren. Sollten die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen. Für Beschädigungen haftet Marius Prions Photo nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Kommt der Auftraggeber einer schriftlichen Aufforderung zur Abholung o.g. Gegenstände nicht binnen einer Frist von vier Wochen nach, bin ich ermächtigt den Gegenstand auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zu versenden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald Marius Prions Photo den Gegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung.

 

10. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.

 

11. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, verlangen ich im Geschäftsverkehr mit meinen Kunden Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen. Es sei denn, dass die gegen Forderung des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zahlungsverpflichtet ist jeweils die beauftragende Partei. Ist der Kunde insolvent oder zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder - bereitschaft kann ich die Rechnungen sofort fällig stellen. In diesem Fall bin ich berechtigt, die Leistung oder Ware Zug-um- Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen über Lohnarbeiten sind zahlbar bei Rechnungserhalt netto Kasse. Sofern nicht anders vereinbart, bin ich berechtigt, eine Anzahlung des tatsächlichen oder von mir geschätzten Rechnungsbetrages zu verlangen. Geleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist. Bestimmungen des Kunden über die Anrechnung von Zahlungen sind für mich nicht verbindlich. Ich behalte mir vor, Zahlungen nach meinem Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges bin ich berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner bin ich berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehende Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren, auf Verlangen an mich herauszugeben. Ferner bin ich berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. bzw. 5% Punkte über Basiszins gegenüber Verbrauchern vom Verzugstage an zu berechnen. Bei Überschreitung des erstmals in der Rechnung bestimmten Zahlungsziels erklärt sich der Kunde im kaufmännischen Verkehr bereit, die hierfür mir entstandenen banküblichen Kreditzinsen zu übernehmen.

 

12. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte mein Eigentum. Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder -leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen. Mit dem Vertragsschluss räume ich dem Kunden das einmalige und einfache Nutzungsrecht zu dem vereinbarten Verwendungszweck auf dem vereinbarten Verwendungsgebiet ein. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt auch für Exklusivrechte oder Sperrfristen. Die Vergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es nicht zur Vereinbarung eines Verwendungsgebietes, so ist das Verwendungsgebiet ausschließlich Deutschland. Sämtliche von mir angefertigten fotografischen Bilder (einschließlich fotografische Entwürfe) sind urheberrechtlich geschützt. Mit „Bilder“ sind auch digital erstellte, bzw. als digitalisierte Daten ausgehändigte Bilder (z.B. auf CD, DVD oder Computer gespeicherte Bilddateien) gemeint. Dem/der Auftraggeber/in werden lediglich Bildnutzungsrechte eingeräumt – nicht das Eigentum. Der Urheber behält sich vor, seine Bilder für eigenwerbliche Zweck zu nutzen. (z.B. für Bewerbungsmappen, als Referenzbilder auf seiner Website) Bei jeder Bildveröffentlichung ist meine Firma (Marius Prions Photo) als der Urheber des jeweiligen Bildes namentlich aufzuführen. Weiterbearbeitung, Verwertungen bzw. Veränderungen meiner Leistungen und Bilder (bzw. eines Bildes) müssen mit dem Urheber abgesprochen und vereinbart werden. Art und Umfang der Bildnutzung müssen eindeutig offen gelegt werden. Der Zusammenhang bzw. der Kontext, in dem die Bilder entstanden, darf nicht verfälscht werden.

 

13. Rechte Dritter

Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den mir übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen. Der Kunde stellt mich und meine Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen. Unterliegen die Bilder weiteren gesetzlichen oder geistigen Schutzrechten, so beziehen sich die Nutzungsrechte aus diesem Vertrag nicht auf die weiteren Schutzrechte. Diese Schutzrechte sind durch den Kunden beim Schutzrechtsinhaber einzuholen. Ich hafte nicht, wenn eine auf den Bildern abgebildete Person mit der Veröffentlichung allgemein oder in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist, es sei denn, ich habe die Verwendung ausdrücklich zugesichert. Rechte dieser Personen sind vom Kunden zu klären. Sofern der Kunde ohne Zustimmung dieser Personen die Bilder veröffentlicht, ist er verpflichtet, mich von etwaigen Schadensersatzansprüchen freizustellen.

 

14. Inanspruchnahme der Räume, der Technischen Einrichtung

sowie Requisiten und Dekorationsmittel

Marius Prions Photo vermietet an die Mieter die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten und/oder Requisiten und Dekorationsmittel für die dort festgelegte Dauer. Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem Mieter zu. Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig. Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf Rechnung des Mieters aufgeräumt, gereinigt, in den ursprünglichen Zustand versetzt und die Aufnahmeflächen weiß zurückgestrichen, gemietete Gegenstände werden gereinigt und in den ursprünglichen Zustand versetzt. Leistungsort für alle von Marius Prions Photo zu erbringenden Leistungen ist dessen Betriebsgelände in Essen. Der Auftraggeber hat sich bei der Übernahme von ordnungsgemäßer Beschaffenheit der übernommenen Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang, so gilt die Ordnungsmäßigkeit als von ihm anerkannt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen. Die von Marius Prions Photo angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert und eigenständig oder durch Dritte repariert werden. Bei Verwendung außerhalb des Studios werden alle Gegenstände nur gegen zu quittierenden Lieferschein überlassen. Die Kosten erforderlich werdender Transporte und Transportrisiken trägt der Mieter.

 

14.1 Inanspruchnahme von Arbeitskräften

Die Inanspruchnahme von natürlichen Dienstleistungen und von übernommenen Gegenständen von Marius Prions Photo erfolgt nach Absprache.

 

14.2 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen sowie

Requisiten und Dekorationsmittel

Die Strom- und Heizkostenberechnung erfolgt gemäß Preisliste. Die Vermietung von Requisiten und Dekorationsmitteln erfolgt gemäß Preisliste.

 

14.3 Haftung des Auftraggebers und Versicherung

Die Gefahr für die Mietsache und die übernommenen Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter über. Ebenso trägt er die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn Transport und Versand durch oder im Auftrag von Marius Prions Photo durchgeführt werden. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Studiobenutzung stehen, sofern diese Schäden durch Ihn oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden sind. Ist durch Verursachung des Mieters das Studio oder Geräte nicht weiterbenutzbar, so haftet der Mieter für die aus dem Betrieb oder Ausfall resultierenden Kosten. Der Mieter ist Marius Prions Photo gegenüber für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Während der Mietzeit notwendige Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Dieser hat vor allem während der Mietzeit auftretende Schäden Marius Prions Photo unverzüglich zu melden. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von Marius Prions Photo entweder vom Mieter auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Mieter zum Tagespreis in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag Marius Prions Photo gegenüber einzustehen haben, ausreichend zu versichern, insbesondere das Haftpflichtrisiko gegenüber allen mitwirkenden Personen.

 

14.4 Haftung von Marius Prions Photo

Der Mieter übernimmt das Studio, Gegenstände und die sonstigen studiotechnischen Einrichtungen, Geräte, Maschinen und dergleichen in dem Zustand, indem sie sich bei Übergabe befinden. Marius Prions Photo übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Mieter oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art, entstehen. Hiervon ausgenommen sind Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit (§309 Nr7a BGB).

 

15. Geheimhaltung

Ich verpflichte mich, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungspflicht endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder mir bereits bekannt waren. Ich werde vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, kann aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und mir gewähre ich aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, mir diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

 

16. Datenschutz

Ich bin berechtigt, die in Bezug auf die Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltene Daten über den Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.

 

17. Verjährung

Der Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers, das Recht auf Rücktritt, Minderung sowie Schadenersatz verjähren vorbehaltlich der §§ 202, 634a Abs.3 BGB in einem Jahr ab Lieferung meiner Leistung.

 

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mein Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. Textform. Änderungen der Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform bzw. Textform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform bzw. Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.